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Kosten und Betreuungszeiten


Die Kosten für die Kinderbetreuung werden vom Jugendamt festgelegt, solange diese vom Jugendamt gefördert werden. Besteht ein Anspruch auf Förderung durch das zuständige Jugendamt, so legt dieses auch entsprechend der geltenden Richtlinien die Höhe der Erstattung fest und zahlt die jeweiligen Beträge an die Tagespflegeperson.


Voraussetzung hierfür ist eine wöchentliche Betreuungszeit von mindestens 15 Stunden über mindestens drei Monate. Abhängig vom Einkommen und den gebuchten Betreuungszeiten, müssen die Eltern einen so genannten Elternbeitrag an das zuständige Jugendamt entrichten.

 

Hinzu kommt noch ein Beitrag für die Mahlzeiten, der an die Tagespflegepersonen entrichtet wird. Die Höhe dieses Beitrags variiert.

 

Unabhängig von einem Jugendamt, können Sie natürlich auch selber die Betreuungsvergütung mit der von Ihnen ausgewählten Tagespflegeperson vereinbaren. Die Betreuungskosten entrichten Sie jeweils an Ihre Tagespflegeperson.

 

Da wir alle selbständig arbeiten, haben wir auch individuelle Öffnungszeiten und Preise. Vereinbaren Sie gerne mit einer oder mehreren Tagespflegepersonen einen persönlichen Gesprächstermin. Die Kontaktdaten dazu entnehmen Sie bitte der Rubrik Personenauswahl.

 

 

Kinder bringen uns ein Stück Himmel auf die Erde.